UCITS III (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities)sind Bestimmungen der EU-Kommission für Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten investieren. UCITS III erweitert das Portfoliomanagement und Verwalter erhalten damit mehr Freiheit bzw. Flexibilität. UCITS-III-Fonds können überall in der EU verkauft werden. Die Preisfeststellung muss präzise, regelmäßig und unabhängig erfolgen und die Fondspositionen müssen liquide und übertragbar, sowie deren Risiko effektiv messbar sein.